Verhungerte Sarah: Eltern ab Oktober vor Gericht

THALMÄSSING - Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-jährigen Kraftfahrer und der 26-jährigen Hausfrau aus dem mittelfränkischen Thalmässing vor, die Dreijährige Sarah von April bis August 2009 so vernachlässigt zu haben, dass sie schließlich an Unterernährung starb.
Die Eltern der verhungerten Sarah müssen sich ab Oktober vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-jährigen Kraftfahrer und der 26-jährigen Hausfrau aus dem mittelfränkischen Thalmässing vor, die Dreijährige Sarah von April bis August 2009 so vernachlässigt zu haben, dass sie schließlich an Unterernährung starb. Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen Mord und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Prozess beginnt nach Angaben des Gerichts vom Dienstag am 19. Oktober. Das Urteil ist für 18. November geplant.
Die Dreijährige war am 10. August 2009 in einer Nürnberger Klinik gestorben. Der Anklagebehörde zufolge hatten ihr ihre Eltern seit April nicht mehr genug zu essen gegeben. Das Mädchen wog zuletzt nur noch rund acht Kilogramm, normalerweise hätte es doppelt so schwer sein müssen. Obwohl die Eltern bereits im Juli bemerkt haben sollen, dass Sarah in Lebensgefahr schwebte, alarmierten sie aus Angst vor einer Strafanzeige erst am 8. August den Rettungsdienst - zu spät.
Zwischenzeitlich hatte auch das Jugendamt Roth in der Kritik gestanden. Aber die Staatsanwaltschaft stellte ein Verfahren gegen die Behörde ein. Weder habe ein Anlass für einen Hausbesuch bestanden, noch habe das Amt Anhaltspunkte für die Unterernährung gehabt. Dagegen hätte den Eltern der kritisch Zustand ihrer Tochter nicht entgehen dürfen.
Laut psychiatrischem Gutachten ist der Vater voll und die Mutter vermindert schuldfähig. Die 26-Jährige hatte vor Sarahs Tod viel Gewicht verloren und danach mehrere Wochen – zeitweise ohne Bewusstsein – im Krankenhaus gelegen. Seit August vergangenen Jahres sitzen beide Eltern in Untersuchungshaft, die Mutter aufgrund einer schweren Erkrankung mit Unterbrechungen. Ihre andauernde Krankheit ist auch der Grund, warum die Kammer nur vier Stunden am Tag verhandeln will. Insgesamt sollen an sechs Verhandlungstagen rund 30 Zeugen und Sachverständige aussagen.
dpa