Verhungerte Sarah: Anklage wegen Mord

Den Eltern der Dreijährigen wird in Nürnberg bald der Prozess gemacht. Das Jugendamt wurde entlastet
von  Abendzeitung
Musste qualvoll verhungert: Die kleine Sarah, hier am Arm ihres Vaters Patrick R. (30), gegen den jetzt Mordanklage erhoben wurde.
Musste qualvoll verhungert: Die kleine Sarah, hier am Arm ihres Vaters Patrick R. (30), gegen den jetzt Mordanklage erhoben wurde. © abendzeitung

Den Eltern der Dreijährigen wird in Nürnberg bald der Prozess gemacht. Das Jugendamt wurde entlastet

NÜRNBERG Gegen die Eltern der verhungerten dreijährigen Sarah aus Thalmässing (Kreis Roth) hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth jetzt Anklage wegen Mordes erhoben. Der 30-jährige Kraftfahrer Patrick R. und die 26 Jahre alte Hausfrau Angela R. sollen ihr Töchterchen im vergangenen Jahr derart vernachlässigt haben, dass es schließlich verhungerte.

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Eltern ihr Kind von April 2009 an nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgt haben. Obwohl sie spätestens im Juli bemerkt haben sollen, dass Sarah in Lebensgefahr ist, hätten sie keinen Arzt gerufen. Laut Staatsanwaltschaft befürchteten die beiden eine Strafanzeige, sollte der Gesundheitszustand ihrer Tochter bekannt werden.

Erst am 8. August sollen die Horror-Eltern den Rettungsdienst gerufen haben. Zwei Tage später starb Sarah an den Folgen der Unterernährung.

Die Eltern befinden sich inUntersuchungshaft. Psychiatrische Sachverständige kamen jetzt zu dem Ergebnis gekommen, dass der Vater voll schuldfähig ist und die Mutter vermindert schuldfähig. Beide können somit strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden!

Das Verfahren gegen Jugendamtsmitarbeiter wurde dagegen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft begründete das damit, dass für die Behörde 2009 kein Anlass bestand, der Familie einen Hausbesuch abzustatten. Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass im Jugendamt ausreichende Anhaltspunkte für eine Unterernährung Sarahs vorhanden waren. Über die Zulassung der Mordanklage muss nun die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entscheiden.

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