Verhinderte Rallye-Fahrer haben ihre Luxus-Autos wieder
MÜNCHEN - Sie haben ihre Lieblinge wieder: Drei Tage nach einer verhinderten Auto-Rallye für gut betuchte private „Rennfahrer“ erhielten die Besitzer ihre beschlagnahmten Autos von der Polizei zurück. Ein Teil der PS-Protze war jedoch bereits mit Ersatzwagen abgedüst.
Drei Tage nach der geplatzten Luxus-Rallye für gut betuchte Sportwagenbesitzer hat die Polizei am Sonntag die ersten beschlagnahmten Autos zurückgegeben. Bei Justitia gingen die Hobby-Rennfahrer ebenfalls baden, die Beschwerde eines Porsche-Fans vor dem Bundesverfassungsgericht wurde abgelehnt.
Die wenigsten der ertappten PS-Protze gaben sich die Blöße und holten ihren Flitzer persönlich in einer Lagerhalle in Poing ab. Nur eine Handvoll kam. Brav zeigten sie ihre Papiere. Anschließend belehrten sie die Beamten über die ihnen zur Last gelegten Gesetzesverstöße „Die Rückgabe verlief ruhig und ohne Vorfälle“, sagte ein Polizeisprecher.
Die VIP-Rallye „Rushh Drive 2008“ sollte in 72 Stunden von München nach Hamburg führen. Daran teilnehmen wollten angeblich Prominente wie die „Germany's next Topmodel“-Finalistinnen Hana Nitsche und Anni Wendler, Moderator Pierre Geisensetter und Pop-Sänger Ross Anthony.
Einige ließen sich den Spaß nicht verderben
Ein Teil der Fahrer ließ sich von der Beschlagnahme allerdings nicht beeindrucken und raste mit anderen Sportwagen über Prag nach Frankfurt am Main. Rund 20 Fahrzeuge hätten daran teilgenommen, berichtete Veranstaltersprecherin Julia Akra. Vier vor dem Hotel „Frankfurter Hof“ abgestellte Wagen stellte die Polizei sicher – darunter einen Rolls Royce Phantom Cabrio und einen Mercedes im Wert von zwei Millionen Euro. Rallyeteilnehmer Marcus Prinz von Anhalt ließ sich nicht den Spaß verderben, berichtete Julia Akra. „Ich hab' genug Autos und lass mir den Spaß nicht verderben. Dann kaufe ich mir eben in Düsseldorf einen Ferrari, damit ich nach Hause fahren kann“, zitiert die Sprecherin den blaublütigen Autofan.
Vor Gericht gewann allerdings die Polizei. Ein Porsche-Fan aus Mainz blitzte mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ab. Zuvor war der Mainzer bereits in einem Eilverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unterlegen. Er wolle jetzt im Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten klagen.
Ralph Hub
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