Verfassungsschutzbeobachtung: AfD-Mann scheitert mit Klage

München (dpa/lby) - Ein AfD-Mitglied des Bezirkstags Schwaben ist in München mit einer Klage im Zusammenhang mit seiner früheren Beobachtung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beobachtung sei als unzulässig abgewiesen worden, weil sein Anwalt den falschen Antrag gestellt habe, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts (Az: M 30 K 19.1367) am Freitag in München.
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Eingang zum Verwaltungsgericht München. Foto: Tobias Hase/dpa/Archivbild
dpa Eingang zum Verwaltungsgericht München. Foto: Tobias Hase/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Ein AfD-Mitglied des Bezirkstags Schwaben ist in München mit einer Klage im Zusammenhang mit seiner früheren Beobachtung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beobachtung sei als unzulässig abgewiesen worden, weil sein Anwalt den falschen Antrag gestellt habe, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts (Az: M 30 K 19.1367) am Freitag in München. Zudem habe das Landesamt für Verfassungsschutz (LEV) bereits versichert, dass es den Kläger derzeit nicht beobachte und dies auch nicht vorhabe.

Der Kläger sitzt für die AfD im Bezirkstag Schwaben. Grund für die frühere Beobachtung waren Aktivitäten auf Facebook, insbesondere eine mögliche weltanschauliche Nähe zur rechtsextremen Identitären Bewegung. Zudem habe es eine positive Bezugnahme auf die Wehrmacht und die Waffen-SS gegeben, so das Gericht. Dass sich das LEV für ihn interessierte, war im Dezember 2018 bekannt geworden. Der Politiker ging daraufhin gerichtlich gegen die Bekanntmachung vor. Im November 2019 verpflichtete das Verwaltungsgericht das LEV im einstweiligen Rechtsschutz, den Kläger bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu beobachten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann die Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.

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