Verfassungsschutz: Derzeit keine Beobachtung der AfD möglich

Der bayerische Verfassungsschutz sieht derzeit keinen Ansatz zur Beobachtung der AfD im Freistaat. "Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung des bayerischen Landesverbands der AfD liegen gegenwärtig nicht vor", teilte die Sicherheitsbehörde am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
von  dpa

München - Der bayerische Verfassungsschutz sieht derzeit keinen Ansatz zur Beobachtung der AfD im Freistaat. "Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung des bayerischen Landesverbands der AfD liegen gegenwärtig nicht vor", teilte die Sicherheitsbehörde am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Jedoch würden offen zugängliche Informationen zur AfD "fortlaufend und ergebnisoffen daraufhin geprüft, ob in der Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen". Zudem werde darauf geachtet, ob Extremisten steuernd innerhalb des Landesverbands wirkten und welchen Einfluss extremistische Stimmen auf den Landesverband hätten.

Der Brandenburger Verfassungsschutz hatte zuvor die AfD im Bundesland unter Beobachtung gestellt. Das sei nach längerer Prüfung geschehen, teilte das Innenministerium in Potsdam mit. Formal stufte der Verfassungsschutz den dortigen Landesverband als Verdachtsfall ein.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat nach eigenen Angaben Mitte Januar 2019 mit der Beobachtung der zur AfD gehörenden Gruppierung "Der Flügel" begonnen. Ende 2019 seien dem zum 30. April 2020 offiziell aufgelösten "Flügel" in Bayern etwa 110 Anhänger zugerechnet worden. Die Behörde betonte, sie habe die Entwicklungen hinsichtlich etwaiger Nachfolgeaktivitäten oder -strukturen des "Flügels" außerhalb wie innerhalb der AfD weiterhin fest im Blick.

Ebenfalls seit Mitte Januar 2019 beobachtet der bayerische Verfassungsschutz die Nachwuchsorganisation der AfD, die "Junge Alternative für Deutschland" (JA). Darüber hinaus würden "einzelne, nicht der JA oder ehemals dem "Flügel" zurechenbare Personen innerhalb der AfD aufgrund ihrer Bezüge in die rechtsextremistische, die verfassungsschutzrelevante islamfeindliche und die Reichsbürger-Szene" beobachtet.

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