Verfassungsschutz beobachtet AfD-Mitglieder in Bayern

In Bayern werden mehrere Personen aus dem Kreis der Partei vom Verfassungsschutz beobachtet.
Natalie Kettinger |
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"Unsere Sprache ist Deutsch!" - Ein AfD-Anhänger auf dem Volksfest in Gillamoos.
Lino Mirgeler/dpa "Unsere Sprache ist Deutsch!" - Ein AfD-Anhänger auf dem Volksfest in Gillamoos.

München - Seit in Chemnitz AfD-Funktionäre Seite an Seite mit Mitgliedern der rechtspopulistischen Pegida und Neonazis aufmarschiert sind, wird auch in Bayern der Ruf nach einer Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz lauter.

"Alle, die dort mitmachen, wissen, wem sie hinterherlaufen und welche rechtsradikalen und rechtsextremistischen Positionen sie dort vertreten", sagte etwa Katharina Schulze, Spitzenkandidatin der Grünen für die Landtagswahl, dem Bayerischen Rundfunk. Ministerpräsident Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) lehnen eine generelle Beobachtung der AfD in Bayern bisher ab.

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AfD-Mitglieder in Bayern unter Beobachtung

Doch einzelne Mitglieder der Partei hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) sehr wohl im Fokus. "Wir beobachten eine niedrige zweistellige Zahl von Personen innerhalb der AfD", sagte LfV-Sprecher Markus Schäfert der AZ. Darunter seien Funktionäre, aber keine Mandatsträger.

Ausschlaggebend für die Beobachtung seien dabei Verbindungen in die rechtsextremistische, die "Reichsbürger"- oder die verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Szene. Zudem werde fortlaufend geprüft, ob Extremisten maßgeblich Einfluss auf die Ausrichtung der Partei nähmen.

In diesem Fall könnte eine Beobachtung erfolgen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind: "Es müssen eine extremistische Ideologie und Ziele vorliegen, die gegen den Kernbestand unserer Demokratie gerichtet sind", so Schäfert.

Außerdem müsse ein "Bestrebungscharakter" erkennbar sein. "Eine Äußerung am Stammtisch reicht dafür nicht. Es muss eine gewisse Nachhaltigkeit erkennbar sein." So schreibe es das Verfassungsschutzgesetz vor.

Keine politische Entscheidung

Angeordnet werde die Beobachtung auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse vom Präsident des LfV, das Innenministerium führe die Fachaufsicht. Bei der Frage der Beobachtung handelt es sich laut Markus Schäfert um eine "fachlich-rechtliche" und keine politische Entscheidung.

Jeder, der beobachtet werde, habe das Recht, sich juristisch dagegen zu wehren. "Und spätestens vor Gericht muss man fachlich begründen, warum die Beobachtung erfolgt. Das darf dann nicht auf tönernen Füßen stehen."

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