Verfassungsschutz beobachtet AfD-Abgeordnete nicht mehr
München (dpa/lby) - Der bayerische Verfassungsschutz hat die Beobachtung von drei AfD-Landtagsabgeordneten eingestellt. Grund sind höhere Hürden für die Beobachtung von Mandatsträgern, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat. Angesichts dieser höheren Schwelle sei die Beobachtung der drei Abgeordneten zum Jahresanfang beendet worden, teilte das Landesamt am Mittwoch in München mit.
Drei der 22 AfD-Abgeordneten, die bei der Landtagswahl am 14. Oktober ins Parlament gewählt wurden, waren zunächst weiter vom Verfassungsschutz beobachtet worden: Uli Henkel, Ralf-Dieter Stadler und Andreas Winhart. Dies wurde nun beendet. Denn die Beobachtung von Mandatsträgern ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur gerechtfertigt, wenn ein Abgeordneter "sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft".
Das Landesamt beobachtet aber nach wie vor "eine untere zweistellige Zahl" von Einzelpersonen innerhalb der AfD, darunter Mitglieder und Funktionäre. Diese wiesen "Verbindungen in die rechtsextremistische, die verfassungsschutzrelevante islamfeindliche und die Reichsbürger-Szene auf", hieß es in der Mitteilung vom Mittwoch.