Verfassungsrichter machen im Blitzerstreit Weg frei zum BGH

Koblenz (dpa/lrs) - Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat im Streit um die Verwertbarkeit von Blitzerdaten den Weg frei zum Bundesgerichtshof (BGH) gemacht. Die Richter entschieden in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, dass der Fall zunächst zurück zum Oberlandesgericht Koblenz muss.
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Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hängt ein Schild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
dpa Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hängt ein Schild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Koblenz (dpa/lrs) - Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat im Streit um die Verwertbarkeit von Blitzerdaten den Weg frei zum Bundesgerichtshof (BGH) gemacht. Die Richter entschieden in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, dass der Fall zunächst zurück zum Oberlandesgericht Koblenz muss. Dort muss sich der Bußgeldsenat mit drei Richtern noch einmal mit dem Fall eines Autofahrers, der wegen eines Tempoverstoßes geblitzt worden war und 120 Euro zahlen soll, beschäftigen. Sollte das OLG bei der Auffassung bleiben, dass der Autofahrer kein Recht auf Einsicht in die Messdaten des Blitzgerätes hat, dürfte das Ganze letztlich vor dem BGH landen.

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