Verfassungsrichter lehnen Klage in Modellbau-Affäre ab

München (dpa/lby) - Hat die ehemalige Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) bei der Aufklärung der sogenannten Modellbau-Affäre zwei Abgeordnete unter Druck gesetzt und deren Rechte beschnitten? Dieser Frage ist der bayerische Verfassungsgerichtshof nachgegangen und hat eine entsprechende Klage des Abgeordneten Peter Bauer (Freie Wähler) sowie von dessen Landtagsfraktion abgewiesen, wie eine Sprecherin am Freitag sagte.
dpa |
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München (dpa/lby) - Hat die ehemalige Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) bei der Aufklärung der sogenannten Modellbau-Affäre zwei Abgeordnete unter Druck gesetzt und deren Rechte beschnitten? Dieser Frage ist der bayerische Verfassungsgerichtshof nachgegangen und hat eine entsprechende Klage des Abgeordneten Peter Bauer (Freie Wähler) sowie von dessen Landtagsfraktion abgewiesen, wie eine Sprecherin am Freitag sagte.

Bei der Affäre ging es um das zweifelhafte Handeln der Eheleute Haderthauer bei deren Firma Sapor Modelltechnik. Das Unternehmen ließ Luxus-Modellautos von Straftätern in einer Psychiatrie bauen und verkaufte diese für viel Geld. Ein ehemaliger Geschäftspartner beschuldigte das Paar, ihn betrogen zu haben. Die Betrugsermittlungen gegen Christine Haderthauer stellte die Staatsanwaltschaft ein; die Politikerin akzeptierte aber einen Strafbefehl wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Abgabenordnung. Die Affäre kostete sie 2014 das Amt. Ihren Ehemann verurteilte das Landgericht München II 2016 wegen Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe.

Die Freien Wähler hatten 2017 beim Verfassungsgerichtshof geklagt, Haderthauer habe sie auf dem Höhepunkt der Affäre unzulässig unter Druck setzen wollen, indem sie zwei Abgeordnete zum Unterlassen bestimmter Anschuldigungen aufgefordert habe. Das lehnten die Richter nun ab: "Von einer unzulässigen Überschreitung der dargestellten Grenzen kann hier keine Rede sein, da die beanstandete Äußerung nach Art und Charakter eine bloße Gegendarstellung beinhaltet", teilte das oberste Gericht des Freistaats am Donnerstag mit.

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