Verfassungsrechtler hält Mietenstopp für verfassungswidrig

Berlin - Landesgesetze zur Deckelung der Mieten sind nach Einschätzung eines der prominentesten deutschen Juristen verfassungswidrig. Der Grund: Für das soziale Mietpreisrecht sei ausschließlich der Bund zuständig, nicht die Länder, argumentierte Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in einem Gutachten für den Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Nach Einschätzung Papiers sind Mietstopps in den einzelnen Bundesländern mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Justizminister Georg Eisenreich ist der gleichen Meinung: "Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für fünf Jahre deckelt, ist verfassungswidrig, in Bayern genauso wie in Berlin", sagte der CSU-Politiker. "Das ist keine Frage des politischen Willens, sondern der gesetzlichen Kompetenzen."
Papiers Gutachten ist eine schlechte Nachricht für die bayerische Mietendeckel-Initiative. Der Münchner Mieterbund und seine Unterstützer wollen noch bis Ende Dezember Unterschriften für ein Volksbegehren "Mietenstopp" sammeln. Damit sollen Bestandsmieten - einschließlich der üblichen Staffelmieten - sechs Jahre eingefroren werden. Für Neubauten soll das nicht gelten. Maßgebliche Initiatorin ist die SPD-Politikerin Beatrix Zurek, die dem Münchner Mieterbund vorsteht. In Berlin hat der Senat bereits einen Mietendeckel beschlossen.
Die Rechtsfrage kann für die Initiative entscheidend sein: Vor der Zulassung jedes Volksbegehrens prüft das Innenministerium, ob das jeweilige Thema rechtlich zulässig ist. In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass Volksbegehren aus rechtlichen Gründen abgelehnt wurden. Dann bleibt den Initiatoren nur eine Klage vor Gericht.
Der GdW als Auftraggeber des Gutachtens repräsentiert keine Immobilienhaie, sondern großenteils kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen. Auch diese lehnen Mietdeckelung jedoch strikt ab. Grund ist die Befürchtung, dass den Unternehmen in Zukunft Geld sowohl für Neubauten als auch für Modernisierung ihrer Wohnungen fehlen würde.