Verfassungsgerichtshof lässt Einschränkungen in Kraft

München (dpa/lby) Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat Gegnern der in der Corona-Pandemie verhängten Einschränkungen erneut eine Abfuhr erteilt. Das Gericht lehnte es am Freitag ab, die Regelungen per einstweiliger Anordnung außer Kraft zu setzen.
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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa
dpa Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa

München (dpa/lby) Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat Gegnern der in der Corona-Pandemie verhängten Einschränkungen erneut eine Abfuhr erteilt. Das Gericht lehnte es am Freitag ab, die Regelungen per einstweiliger Anordnung außer Kraft zu setzen.

Zum einen argumentierten die Richter, dass die Verordnung vom 3. Mai, gegen den sich die Antragsteller gewandt hatten, nach den jüngsten Lockerungen gar nicht mehr gelte und deswegen auch nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt werden könne. Zum anderen könne "nicht von offensichtlichen Erfolgsaussichten" des Hauptantrags ausgegangen werden.

Allerdings stellten die Richter klar, dass "auch nicht von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrags" ausgegangen werden könne. Ob die kritisierte Verordnung gegen Verfassungsrecht verstoße bedürfe einer "eingehenden Prüfung", die im Rahmen des Eilverfahrens nicht möglich sei.

Aktuell kamen die Richter aber zum Schluss, dass es schlimmer wäre, die Regelungen jetzt zu unrecht auszusetzen als sie zu unrecht beizubehalten. Nach wie vor bestehe die Gefahr einer zweiten Infektionswelle, vor der der Staat schützen müsse. Demgegenüber müssten Grundrechtsbeschränkungen und Beeinträchtigungen derzeit zurücktreten. Dies gelte umso mehr als es bereits spürbare Lockerungen gebe.

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