Verfassungsgerichtshof: Ausgangsbeschränkungen weiter aktiv

München (dpa/lby) - Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat die im Freistaat geltenden Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise erneut bestätigt. "Wegen der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der möglicherweise Gefährdeten überwiegen die Gründe gegen das Außerkraftsetzen der angegriffenen Verordnung", teilte der Gerichtshof am Freitag in München mit (Az.: Vf.
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München (dpa/lby) - Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat die im Freistaat geltenden Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise erneut bestätigt. "Wegen der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der möglicherweise Gefährdeten überwiegen die Gründe gegen das Außerkraftsetzen der angegriffenen Verordnung", teilte der Gerichtshof am Freitag in München mit (Az.: Vf. 29-VII-20).

Ein Antragsteller hatte demnach am Dienstag eine sogenannte Popularklage erhoben, um die Regelungen für verfassungswidrig und nichtig erklären zu lassen. Zugleich wollte er eine einstweilige Anordnung erreichen, dass die Vorschriften sofort außer Vollzug gesetzt werden. Er argumentiert den Angaben zufolge damit, dass die zwischenzeitlich bis 3. Mai verlängerten Ausgangsbeschränkungen zu unbestimmt seien und in unverhältnismäßiger Weise in Freiheitsrechte der Bürger eingriffen, die die bayerische Verfassung garantiere.

Der Verfassungsgerichtshof wägte laut Mitteilung ab, was passieren könnte, wenn man die Regeln wie das Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund beibehält beziehungsweise diese lockert. Zwar wiegen etwa die "tiefgreifenden Grundrechtseingriffe" für viele unmittelbar Betroffene schwer, räumte der Gerichtshof ein. Bei Lockerungen allerdings "würde die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, einer Überlastung des Gesundheitssystems und schlimmstenfalls des Todes von Menschen erhöht".

Die Juristen beziehen sich in den Erläuterungen auch auf eine frühere Entscheidung des Gerichtshofs und gleichlautende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie die Risikoeinschätzung des Robert Koch-Instituts. "Ziel müsse es sein, die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern", hieß es.

Sollten die "gravierenden Grundrechtseinschränkungen" auch künftig aufrechterhalten werden, müsse die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. So sei zu untersuchen, "ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, Einschränkungen - gegebenenfalls unter Auflagen - (weiter) zu lockern."

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