Verfassungsgerichtshof: Ausgangsbeschränkungen bleiben
München (dpa/lby) - Die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise bleiben weiter in Kraft: Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs lehnte es ab, diese durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Der Verfassungsgerichtshof muss sich aber nun in einem normalen Hauptverfahren dezidiert damit auseinandersetzen. Und abgesehen davon stehen auch Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Ausgangsbeschränkungen noch aus.
Ein Kläger hatte beim Verfassungsgerichtshof argumentiert, die Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen greife in unverhältnismäßiger Weise in Freiheitsrechte der Bürger ein. Er hatte deshalb Popularklage erhoben und will erreichen, dass die Verordnung für verfassungswidrig und nichtig erklärt wird. Er forderte zudem deren sofortige Außervollzugsetzung per einstweiliger Anordnung.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, der in besonderen Eilfällen selbst entscheidet, lehnte Letzteres aber nun ab. Bei einer überschlägigen Prüfung könne nicht von offensichtlichen Erfolgsaussichten, aber auch nicht von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrags im Popularklageverfahren ausgegangen werden, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Die Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung müsse deshalb anhand einer Folgenabwägung getroffen werden. Und danach stellte Küspert fest: "Angesichts der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der möglicherweise Gefährdeten überwiegen die Gründe gegen das Außerkraftsetzen der angegriffenen Verordnung."
Zu diesem Schluss kam er auch, obwohl er zuvor festgestellt hatte, dass die Eingriffe schwerwiegend seien, "insbesondere deshalb, weil es sich teilweise um tiefgreifende Grundrechtseingriffe handelt, eine Vielzahl von Personen betroffen ist und die Eingriffe partiell irreversibel sind". Er verwies aber eben andererseits auf das Ziel all dieser Maßnahmen, nämlich die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Deswegen gelten in ganz Bayern seit vergangenem Samstag umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der Wohnung ist - zunächst befristet bis einschließlich 3. April - nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen etwa der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber auch "Sport und Bewegung an der frischen Luft" - das aber nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt. Zudem müssen seit Samstag alle Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben, ausgenommen sind lediglich Mitnahme-, Liefer- und Drive-in-Angebote.
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss die Beschränkungen überprüfen. Dort sind inzwischen drei Normenkontrollanträge eingegangen, über die im Eilverfahren entschieden werden soll, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Es werde allerdings in diesen Fällen vor dem Wochenende keine Entscheidung mehr ergehen.
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