Verfassungsgericht billigt Stimmkreisreform

Das Bayerische Verfassungsgericht hat die umstrittene Stimmkreisreform verabschiedet. Sie verstößt laut Gericht nicht gegen die Verfassung.
von  dpa

München – Die Neugestaltung der bayerischen Wahlkreise vom Oktober 2011 verstößt nicht gegen die Verfassung. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies am Donnerstag Popularklagen gegen die Neuregelungen ab, wie das Gericht mitteilte. Der Grundsatz der Wahlgleichheit werde nicht dadurch verletzt, dass die Wahlkreise Oberpfalz und Oberfranken nur noch jeweils 16 statt wie zuvor 17 Abgeordnetenmandate haben, während sich die Zahl im Wahlkreis Oberbayern von zuvor 58 auf 60 erhöht.

Die Verteilung entspreche der Proportion der Bevölkerung, argumentierte das Gericht. So seien in den vergangenen Jahren die Einwohnerzahlen in der Oberpfalz um 1,04 Prozent und in Oberfranken um 2,64 Prozent zurückgegangen, während sie in Oberbayern um 3,34 Prozent angestiegen seien.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung. „Ich freue mich, dass unser Gesetz jetzt vom höchsten bayerischen Gericht bestätigt worden ist. Damit haben alle Kandidaten, die sich für die Landtagswahl bewerben, endgültig Rechtssicherheit“, sagte er. „Wir haben unsere Änderungen auf das notwendige Maß beschränkt. Diese Veränderungen sind nur dort vorgesehen, wo es nach der Einwohnerzahl geboten ist.“

Die Grundlage für die Neueinteilung der Stimmkreise war laut Herrmann „eine objektive mathematische Rechnung nach den Bevölkerungszahlen in sieben Regierungsbezirken“. Nur daraus ergebe sich die neue Verteilung der 180 Mandate auf die Regierungsbezirke.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Thomas Hacker aus Oberfranken, räumte ein: „Ein Neuzuschnitt der Stimmkreise im Westen Oberfrankens wäre für mich die bessere Alternative gewesen. Doch dies war, auch nach längeren Diskussionen mit unserem Koalitionspartner, leider nicht konsensfähig.“

Opposition kritisiert Bedeutungsverlust

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Franz Schindler, stellte klar, die SPD habe in den Beratungen zur Änderung des Landeswahlgesetzes und der Neueinteilung der Stimmkreise nie behauptet, dass der Vorschlag der Staatsregierung verfassungswidrig sei. Wohl aber habe die SPD die Ansicht vertreten, „dass es politisch auf Dauer nicht erträglich ist, dass immer mehr Mandate nach Oberbayern wandern und die politische Repräsentanz von Oberfranken und der Oberpfalz nicht mehr angemessen ist, wenn nur noch 16 Mandate zur Verfügung stehen“. Aufgabe des Landtags sei es jetzt, eine politische Lösung zu finden, etwa durch die Verankerung einer Mindestzahl von Mandaten pro Regierungsbezirk in der Verfassung.

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bayerischen Landtag, Joachim Hanisch (Freie Wähler) aus der Oberpfalz monierte, die Neuregelung habe zur Folge, dass die ohnehin strukturschwachen Regionen immer stärker an politischer Bedeutung verlören.

Weiter wiesen die Richter eine Klage gegen die Einteilung der Stimmkreise im Wahlkreis Oberfranken, vor allem zur Zusammenlegung von Wunsiedel und Kulmbach zum Wahlkreises 408, ab. Dass die beiden Landkreise nach Ansicht der Antragsteller keine organische Einheit bilden, sondern sich in geografischer, historischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht unterscheiden, „steht der Zusammenfassung in einem Stimmkreis verfassungsrechtlich nicht zwingend entgegen“, hieß es.

 

 

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