Verfahren und Strafbefehle nach AfD-Post bei Facebook

Live überträgt die Deggendorfer AfD auf Facebook die Proteste im örtlichen Transitzentrum. Viele Internetnutzer kommentieren das Video unter falschen Namen mit Hassbotschaften - die Polizei kommt ihnen trotzdem auf die Schliche. Jetzt sind sie ein Fall für die Justiz.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Auf dem Bildschirm eines iPhones wird die App Facebook angezeigt. Foto: Fabian Sommer/Archivbild
dpa Auf dem Bildschirm eines iPhones wird die App Facebook angezeigt. Foto: Fabian Sommer/Archivbild

Deggendorf (dpa/lby) - Eine Aktion der Deggendorfer AfD bei Facebook hat 257 Ermittlungsverfahren und 3 Anklagen wegen Volksverhetzung nach sich gezogen. In fast 100 Fällen habe die Staatsanwaltschaft gegen die Internetnutzer Strafbefehle mit Geldstrafen beantragt, sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag in Deggendorf. Rund 40 Beschuldigte hätten schon gezahlt. Von den 257 Verfahren seien 56 eingestellt worden, weil die Ermittler die hinter den Pseudonymen steckenden Menschen nicht ausfindig machen konnten.

Die drei Angeklagten waren dem Sprecher zufolge schon vor ihren Hasskommentaren ähnlich auffällig gewesen und müssen sich deswegen vermutlich vor Gericht verantworten. Wann die Prozesse beginnen, blieb erst einmal unklar. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Im Dezember 2017 hatten afrikanische Asylbewerber im örtlichen Transitzentrum bei mehrtägigen Protesten und einem Hungerstreik eine bessere Unterbringung gefordert. Die Deggendorfer AfD postete einen Livestream der Proteste auf ihrer Facebook-Seite, dort ließen anschließend zahlreiche Bürger ihrer Wut freien Lauf - bis hin zu Forderungen, die Asylbewerber zu vergasen oder ins Konzentrationslager Auschwitz zu schicken.

Der bayerische AfD-Chef Martin Sichert sagte auf Anfrage, seine Partei sperre konsequent Nutzer, die strafbare Kommentare äußerten. Außerdem sagte er: "Wir würden uns wünschen, dass der Staat an den Grenzen so genau kontrolliert, wie bei den Kommentaren im Netz."

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte zu dem Fall, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. "Niemand kann sich hinter seinem Bildschirm verstecken, auch nicht mit Pseudonymen oder Fantasienamen." Konsequentes Einschreiten helfe, Hetzer in die Schranken zu weisen. Jeder User, besonders auch Politikerinnen und Politiker, stehe in der Verantwortung, "nicht mit eigenem Inhalt und provokanter Wortwahl - leider mitunter sogar bewusst - zu Hass und Hetze anzustacheln".

Staatsanwaltschaft und Polizei wollten mit ihrer Arbeit zeigen, dass die vermeintliche Anonymität im Internet nicht vor Strafe schütze, sagte der Sprecher der Deggendorfer Anklagebehörde. Polizisten hatten die Accounts mit Pseudonymen echten Menschen in ganz Deutschland zuordnen können. Ein Großteil der Beschuldigten sei zum ersten Mal strafrechtlich auffällig geworden. "Es ist leider so, dass im Internet die Leute Äußerungen von sich geben, die sie - wenn man sie darauf anspricht - niemals wiederholen würden."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.