Verfahren gegen „Sexpolizisten“ eingestellt

Ein Mann hat sich in Landshut als „Sexpolizist“ ausgegeben und so eine 22-Jährige zum Intimverkehr überredet. Das Verfahren wegen Erpressung und Nötigung wurde jedoch eingestellt. 
dpa |
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Ein Mann hat sich in Landshut als „Sexpolizist“ ausgegeben und so eine 22-Jährige zum Intimverkehr überredet. Das Verfahren gegen den 23-Jährigen wegen Erpressung und Nötigung wurde vom Amtsgericht Landshut jedoch eingestellt.

Landshut  –  Der stellvertretende Direktor des Gerichts, Markus Brümmer, bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der „Passauer Neuen Presse“. Grund sei, dass dem Mann in einem anderen Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eine längere Haftstrafe drohe.

Dem Bericht zufolge spielte sich der Fall so ab: Die junge Frau hatte im Internet einen 21-Jährigen kennengelernt und war mit diesem in einer Landshuter Wohnung intim geworden. Im Hausflur hing ein Zettel mit der Aufschrift: „Kein Sex zwischen 15 und 17 Uhr.“ Prompt wurde das Schäferstündchen unterbrochen. An der Wohnungstür stand der 23-Jährige und gab sich in der Uniform eines Sicherheitsdienstes als „Sexpolizist“ aus.

Der Frau drohe eine Anzeige wegen Ruhestörung, es sei denn, sie zahle sofort 60 Euro und werde auch mit ihm intim, soll der Mann gesagt haben. Die junge Frau ging darauf ein. Später vertraute sich die 22-Jährige ihren Eltern an und erstattete Anzeige gegen beide Männer. Es stellte sich heraus, dass das Duo die Tat geplant hatte. Im Prozess hatte die Frau eingeräumt, dass der Sex mit dem ersten Mann freiwillig war. Die Angeklagten müssen nun die Anwaltskosten der Frau bezahlen und ihr das Geld zurückgeben.

 

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