Verfahren gegen Bundespolizist wegen Hitlergruß geht weiter
Rosenheim (dpa/lby) - Das Rosenheimer Verfahren um mögliche Nazi-Parolen von Bundespolizisten geht in eine weitere Runde. Nach dem Freispruch eines Beamten und der Verurteilung eines zweiten hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Berufung eingelegt, wie ein Sprecher der Anklagebehörde mitteilte.
Das Amtsgericht Rosenheim hatte am Freitag einen aus der Rosenheimer Gegend stammenden Beamten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die Richterin zeigte sich überzeugt, dass er den Hitlergruß gezeigt und entweder die Worte "Heil Hitler" oder "Sieg Heil" öffentlich gerufen hatte. Bei dem anderen Beamten aus Norddeutschland ließ sich nach Überzeugung der Richterin ein entsprechendes Verhalten oder eine ähnliche Äußerung nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Sicherheit feststellen.
Die Beamten hatten Ende August 2018 den Stammtisch einer Gaststätte besucht und dort getrunken. Zu vorgerückter Stunde, gegen 23.00 Uhr, sollen sie sich in der lebhaften Debatte abfällig über Flüchtlinge aus Afrika geäußert haben. Der Rosenheimer Beamte soll auch den Hitlergruß gezeigt haben. Die Beamten hatten die Vorwürfe stets bestritten. Beide hatten zunächst einen Strafbefehl erhalten, diesen aber nicht akzeptiert. Deshalb gab es den Prozess.