Verbraucherzentrale in Stuttgart verklagt Sparkasse München

Stuttgart/München (dpa/lby) - Die baden-württembergische Verbraucherzentrale verklagt die Münchner Sparkasse wegen eines Streits um Zinsen. Die schwäbischen Verbraucherschützer werfen dem städtischen Unternehmen vor, Kunden mit Langzeit-Prämiensparverträgen jeweils mehr als 4600 Euro Zinsen zu wenig gezahlt zu haben.
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Das Logo der Sparkasse liegt während der Reinigung vor einer Bankfiliale. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild/Illustration
dpa Das Logo der Sparkasse liegt während der Reinigung vor einer Bankfiliale. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild/Illustration

Stuttgart/München (dpa/lby) - Die baden-württembergische Verbraucherzentrale verklagt die Münchner Sparkasse wegen eines Streits um Zinsen. Die schwäbischen Verbraucherschützer werfen dem städtischen Unternehmen vor, Kunden mit Langzeit-Prämiensparverträgen jeweils mehr als 4600 Euro Zinsen zu wenig gezahlt zu haben. Die Verbraucherzentrale hatte demnach von der größten bayerischen Sparkasse eine Unterlassungserklärung verlangt, was diese jedoch verweigerte.

Bei der Auseinandersetzung geht es um alte Prämiensparverträge, die zwischen 1994 und 2004 zu den damaligen hohen Zinssätzen zwischen 2,5 und 4,25 Prozent abgeschlossen wurden. Die Verbraucherzentrale wirft der Sparkasse vor, diese Zinsen später eigenmächtig mit Hilfe einer sogenannten Zinsanpassungsklausel gesenkt zu haben. "Durch die Verwendung rechtswidriger Klauseln werden Kunden um die ihnen zustehenden Zinsen gebracht", sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Freitag. In ähnlich gelagerten Fällen wurden diese Klauseln laut Verbraucherzentrale von mehreren Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof untersagt.

Die Sparkasse wies die Vorwürfe als "nicht zutreffend" zurück. Die von den Gerichten beanstandeten Klauseln würden in München bereits seit dem Jahr 2005 nicht mehr umgesetzt. Die Zinsberechnung bei den vor 2005 abgeschlossenen Prämiensparverträgen erfolge im Rahmen einer "ergänzenden Vertragsauslegung". "Hierbei werden die beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien angemessen berücksichtigt", erklärte ein Sprecher.

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