Verbot für Grabsteine aus Kinderarbeit zögerlich umgesetzt
München (dpa/lby) - Mehr als drei Jahre nach dem Beschluss des Landtags hat nur knapp jede sechste Gemeinde in Bayern ein Verbot für Grabsteine aus Kinderarbeit in ihrer Friedhofssatzung verankert. Dies geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der SPD im Landtag hervor. Demnach haben 329 der mehr als 2050 Gemeinden und Städte im Freistaat eine Regelung eingeführt, die dafür sorgt, dass keine Grabsteine verbaut werden, die von Kindern aus armen Ländern hergestellt wurden. Bei einer Abfrage im Herbst 2017 hatten nur 130 Gemeinden im Freistaat eine entsprechende Friedhofssatzung erlassen.
Landtags-Vizepräsident Markus Rinderspacher (SPD) sieht bei der konsequenten Umsetzung des Gesetzes noch "Luft nach oben". "Die Staatsregierung muss noch viel Überzeugungsarbeit bei ihren Kommunen leisten, damit künftig noch mehr Gemeinden in dieser wichtigen Menschenrechtsfrage aktiv Stellung beziehen und sich möglichst alle an der Umsetzung des Gesetzes beteiligen", sagte Rinderspacher. Letztlich sei es aber an den Kommunen, "dem Recht Geltung zu verschaffen". Die Staatsregierung solle aktiver dafür werben als das bislang erkennbar gewesen sei.
2016 hatte der Landtag nach fast zehnjähriger Debatte einstimmig beschlossen, dass Kommunen Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten können. Dies zielte vor allem auf Importe aus Indien ab, wo noch immer viele Kinder in Marmor-Steinbrüchen arbeiten. Zwingen kann die Staatsregierung die Gemeinden und Städte übrigens nicht zur Umsetzung des Verbotes, da das Bestattungsgesetz der Kommunen unter das in der Verfassung geregelte Selbstverwaltungsrecht fällt. Gleiches gilt auch für die Friedhöfe, die von den Kirchen verwaltet werden. So gibt es etwa in Nördlingen (Landkreis Donau-Ries) keinen städtischen Friedhof sondern nur einen, den die Evangelische Kirchengemeinde verwaltet.
Gründe für die bisher fehlende Umsetzung gibt es viele. So gibt es beispielsweise im oberfränkischen Marktredwitz (Landkreis Wunsiedel) im Grunde keinen praktischen Bedarf, "da in der Regel nur wenige lokale Steinmetze am Friedhof tätig sind und jeder sowieso einen Berechtigungsschein für Arbeiten am Friedhof von der Verwaltung braucht", wie ein Sprecher auf Anfrage erklärte. Bei Erteilung des Berechtigungsscheines werde der Nachweis, dass die Steine nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen in der Regel mit eingefordert. "Wir legen Wert darauf (...) zu wissen, wer und wie beziehungsweise mit welchen Mitteln dort gearbeitet wird." Die Materialherkunft sei dabei nur ein Teilaspekt, der geprüft werde. Gleichwohl werde bei der nächsten Änderung der Friedhofssatzung das Verbot berücksichtigt.
Die Stadt Neusäß bei Augsburg hat sich bewusst gegen eine Änderung der Friedhofssatzung entschieden und setzt auf ihren fünf städtischen Friedhöfen und dem einen katholischen auf eine seit 2013 geltende freiwillige Selbstverpflichtung der Steinmetze. Dies sei der unbürokratischere Weg, sagte eine Sprecherin. Er habe den Vorteil, dass manche Vorgänge am Friedhof bürgerfreundlicher behandelt werden könnten. Als Beispiel nannte sie hierfür die Übernahme des Grabsteines eines aufgegebenen Grabes von einem anderen Friedhof, weil die Familie möchte, dass der Grabstein in Familienbesitz bleibe. In diesen Fällen gäbe es oft keine Nachweise.
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