Vater (65) missbraucht Tochter (7) und Freundinnen
Viereinhalb Jahre Haft für den ehemaligen Fernfahrer. Seine Ehefrau hatte ihn angezeigt.
NÜRNBERG Sie war gerade mal sieben Jahre alt, als der eigene Vater seine kleine Tochter Anna (Name geändert) für Sexspiele missbrauchte! Rentner Uwe G. (65) aus Greding hatte offenbar noch mehr Spaß dabei, wenn er eine ihrer Freundinnen auch noch miteinbezog. Die widerwärtigen Taten wurden am Donnerstag vor dem Nürnberger Landgericht verhandelt.
Wegen sexuellen Missbrauchs war der frühere Fernfahrer angeklagt. Auffallend ist: Im Oktober 2008 ging der kleine, schmächtige Mann in Rente. Und kurz danach begannen die Übergriffe auf die Tochter und deren Freundinnen. Hat der bis dahin unbescholtene Mann sich im Ruhestand gelangweilt?
Während die jüngere Ehefrau (das Paar heiratete 1989, da kam auch der gemeinsame Sohn zur Welt) arbeiten ging, verging sich der Gatte an den Mädchen im Kinder- oder im Wohnzimmer. Abwechselnd mussten sie sein nacktes Glied reiben oder sogar in den Mund nehmen.
Er sieht sich selbst als "guten Vater"
Warum er das tat und ob er die Kinder mit Geschenken oder Drohungen dazu brachte, blieb gestern offen. Auch wie es den Kindern jetzt geht. Es interessierte die Gerichtsbeteiligten nicht. Denn Uwe G. hatte längst alles gestanden.
Das war nach einem halben Jahr, als er eine weitere Freundin seiner Tochter zum Oralverkehr aufgefordert hatte, diese aber empört ablehnte. Sie erzählte es ihrer Mutter, die mit einer Anzeige drohte. Als Anna dies erfuhr, weihte auch sie ihre Mutter ein. Die ging zur Polizei. Am 25. April wurde Uwe G. verhaftet. Seine Frau will sich von ihm scheiden lassen.
Am Donnerstag räumte der „gute Vater“, wie er sich selbst sieht, über Verteidigerin Yvonne Kaiser erneut die Taten ein. Er bat seine Tochter um Entschuldigung. Doch sie war nicht da.
Dass der Angeklagte ihr durch sein Geständnis den Zeugenauftritt erspart hatte, wurde gestern strafmildernd berücksichtigt. „Von Perversion will ich nicht reden“, sagte Richter Hans Neidiger. Er nannte das abstoßende Verbrechen, bei dem sich ein Vater an der eigenen Tochter verging, „sehr merkwürdig“. Das Urteil: viereinhalb Jahre Haft (Höchststrafe sind zehn). cis
- Themen:
- Polizei