Vanessas Mörder: Gutachter für Freilassung
Augsburg – Der Mörder der kleinen Vanessa kann nach Einschätzung eines Gutachters unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen werden. Nötig sei aber eine engmaschige Kontrolle des 29-Jährigen, sagte der renommierte Kriminologe Helmut Kury am Montag vor dem Augsburger Landgericht. „Wenn das gelingt, dann kann man es wagen.“
Der Sachverständige sprach sich damit gegen eine Sicherungsverwahrung aus. Bedingung für eine Haftentlassung sei eine mindestens fünf Jahre dauernde Führungsaufsicht – und eine Therapie. Außerdem müsse der Medienkonsum des Mannes eingeschränkt werden und er dürfe keinen Alkohol mehr trinken, verlangte Kury. Sein Gutachten über die Psyche des Mörders war mit Spannung erwartet worden – es gilt als richtungsweisend für die Entscheidung der Richter.
Als Tod verkleidet erstach der damals 19-Jährige im Jahr 2002 die zwölfjährige Vanessa in ihrem Kinderzimmer in Gersthofen bei Augsburg - nach dem Vorbild eines Horrorfilms. Seit Februar prüft die Jugendkammer des Landgerichts, ob er noch hochgradig gefährlich ist und in Sicherungsverwahrung muss – oder freikommt. Seine zehnjährige Haftstrafe hat der Mann verbüßt.
Ohne den starken Horrorfilmkonsum des Täters in seiner Jugend wäre die Tat Kury zufolge nicht vorstellbar gewesen – daraus erklärt sich der von ihm verlangte eingeschränkte Medienkonsum nach einer Entlassung. Kury führte zwar auch einiges an, was für eine weitere Gefährlichkeit des Täters spricht – aber nicht für eine hochgradige. So sprach er von einer „mittelgradigen Rückfallgefahr“. „Man kann meines Erachtens schon sagen, dass eine Persönlichkeitsstörung vorliegt“, sagte Kury.
Diese sei allerdings nicht so gravierend, dass sie einer Haftentlassung unter Auflagen entgegenstünde.
Der 29-Jährige hat nach Einschätzung des Psychologen zudem noch immer starke emotionale Defizite. Auch seine Persönlichkeitsprobleme habe er nur zum Teil gelöst. Außerdem sagte Kury: „Sein Sozialverhalten zeigt nach wie vor Schwierigkeiten.“
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