Vanessas Mörder geht in Revision

Augsburg – Die Jugendkammer des Landgerichts hatte für den 30-Jährigen Mitte November die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Es bestehe bei ihm weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.
Verkleidet mit einer Totenkopfmaske hatte der damals 19-jährige Täter Vanessa 2002 in ihrem Kinderzimmer erstochen. Das Motiv ist bis heute unklar. Die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren Haft hat der Mann bereits verbüßt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung verlangt. Die Verteidigung lehnte dies als Willkürmaßnahme ohne rechtliche Grundlage ab.