Urteile nach tödlichen S-Bahn-Stößen nicht rechtskräftig

Nürnberg (dpa/lby) - Der tödliche Streit an einer S-Bahn-Station in Nürnberg beschäftigt nun auch den Bundesgerichtshof. Die Nebenklage habe Revision gegen die Jugendstrafe von dreieinhalb und dreieinviertel Jahren für zwei zur Tatzeit 17-Jährige nach Stößen ins S-Bahn-Gleis eingelegt, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Nürnberg-Fürth am Donnerstag auf Nachfrage.
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Ein Modell der Justitia steht auf einem Tisch. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild
dpa Ein Modell der Justitia steht auf einem Tisch. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild

Nürnberg (dpa/lby) - Der tödliche Streit an einer S-Bahn-Station in Nürnberg beschäftigt nun auch den Bundesgerichtshof. Die Nebenklage habe Revision gegen die Jugendstrafe von dreieinhalb und dreieinviertel Jahren für zwei zur Tatzeit 17-Jährige nach Stößen ins S-Bahn-Gleis eingelegt, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Nürnberg-Fürth am Donnerstag auf Nachfrage. Der Bundesgerichtshof muss nun das Urteil prüfen.

Die Jugendkammer hatte die beiden Angeklagten im Dezember wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Sie hatten nach einem Discobesuch drei Jugendliche auf die Gleise gestoßen. Ein Zug überrollte zwei der Opfer. Die Nebenklage hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Die Angehörigen äußerten sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht.

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