Urteil wegen versuchten Mordes für Maßkrugschlägerei

Landshut (dpa/lby) - Für Schläge mit einem Maßkrug ist ein 28 Jahre alter Familienvater vor dem Landshuter Landgericht zu einer vierjährigen Haftstraße wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der Mann hatte im vergangenen August in einem Bierzelt auf dem Erdinger Volksfest einem 31-jährigen Münchner einen Maßkrug mit Wucht dreimal auf den Kopf geschlagen - was auch die Aufnahmen einer Überwachungskamera festhielten.
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Das Land- und Amtsgericht in Landshut. Foto: Armin Weigel/dpa/Archivbild
dpa Das Land- und Amtsgericht in Landshut. Foto: Armin Weigel/dpa/Archivbild

Landshut (dpa/lby) - Für Schläge mit einem Maßkrug ist ein 28 Jahre alter Familienvater vor dem Landshuter Landgericht zu einer vierjährigen Haftstraße wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der Mann hatte im vergangenen August in einem Bierzelt auf dem Erdinger Volksfest einem 31-jährigen Münchner einen Maßkrug mit Wucht dreimal auf den Kopf geschlagen - was auch die Aufnahmen einer Überwachungskamera festhielten. Das Opfer hatte dem Angreifer zu dem Zeitpunkt den Rücken zugewandt, weswegen das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben sah. Die Verteidigung hatte auf gefährliche Körperverletzung plädiert.

Vor der Tat hatte eine Freundin des Opfers den Erkenntnissen nach versehentlich eine Bekannte des Angreifers geschubst, weswegen es zu einer kurzen Auseinandersetzung gekommen war. Zum Zeitpunkt des Angriffs sei der Streit - zumindest aus Sicht des Opfers - schon beendet gewesen, so der Vorsitzende Richter Michael Kring. Der Münchner hatte unter anderem einen mehrfachen Nasenbeinbruch davon getragen. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs zahlt ihm der Angreifer ein Schmerzensgeld von 20 000 Euro, was das Gericht bei der Strafzumessung positiv bewertete.

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