Urteil wegen sexueller Übergriffe rechtskräftig

Ansbach (dpa/lby) - Das Urteil gegen einen Polizisten wegen sexueller Übergriffe im Dienst ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof fand die Revision des Beamten unbegründet, wie das Landgericht Ansbach am Mittwoch mitteilte.
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Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
dpa Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Ansbach (dpa/lby) - Das Urteil gegen einen Polizisten wegen sexueller Übergriffe im Dienst ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof fand die Revision des Beamten unbegründet, wie das Landgericht Ansbach am Mittwoch mitteilte. Der 58-Jährige muss nun zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Außerdem verliert er seinen Job und seine Pensionsansprüche (Az.: 1 StR 625/19).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Polizist zwei Frauen in deren Wohnungen besuchte und sie unsittlich berührte. Einer heute 73-Jährigen griff der Mann nach Überzeugung der Richter an die Brust und nutzte dabei seine Position als Polizist aus. Weil er dabei seine geladene Dienstwaffe mitführte, sprach ihn das Gericht eines schweren sexuellen Übergriffs schuldig.

Im zweiten Fall hatte das Gericht den Mann im Juli vergangenen Jahres wegen sexueller Belästigung verurteilt: Demnach berührte er die Brust einer heute 50-Jährigen und verlangte, sie solle sich ausziehen.

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