Urteil: SEK-Beamte erschossen Polizisten in Notwehr
Die tödlichen Schüsse von SEK-Beamten auf einen Polizisten, der im Juli auf seinem Grundstück im schwäbischen Asbach-Bäumenheim um sich geschossen und sich im Haus verschanzt hatte, waren nach Ansicht der Ermittler Notwehr.
Augsburg - Zu diesem Ergebnis ist die Staatsanwaltschaft Augsburg nach Zeugenvernehmungen, Sachverständigengutachten und der Auswertung der Einsatz-Videos gelangt. Das Vorgehen der SEK-Beamten sei als Notwehr gerechtfertigt gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
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Der 46 Jahre alte Polizeibeamte hatte um sich geschossen, sich mit zwei Gewehren und zwei Pistolen im Haus verschanzt und erklärt, er werde sich töten und jede Person mitnehmen, die sein Grundstück beträten. Verhandlungen scheiterten. Als SEK-Beamte eindrangen, schoss er laut Staatsanwaltschaft mit einem Gewehr dreimal auf deren Polizeihund und drehte sich dann den SEK-Beamten zu.
"Die daraufhin von SEK-Beamten abgegebenen Schüsse, von denen zwei tödliche Verletzungen verursachten, waren durch Notwehr gerechtfertigt. Aus diesem Grund ist kein Ermittlungsverfahren gegen die Schützen einzuleiten", erklärte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai.
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