Urteil rechtskräftig: Ex-Soldat zerstückelte Freundin

Jetzt ist das Urteil rechtskräftig: Der Ex-Soldat Michael K. (28) muss lebenslänglich ins Gefängnis. Er hatte seine Freundin heimtückisch ermordet, sein Opfer zerstückelt und die Leichenteile in der Umgebung von Füssen versteckt.
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

KEMPTEN - Jetzt ist das Urteil rechtskräftig: Der Ex-Soldat Michael K. (28) muss lebenslänglich ins Gefängnis. Er hatte seine Freundin heimtückisch ermordet, sein Opfer zerstückelt und die Leichenteile in der Umgebung von Füssen versteckt.

Michael K. muss wegen des Mordes an seiner ehemaligen Freundin lebenslänglich ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf mit Beschluss vom 21. August die Revision des Ex-Soldaten aus Füssen, wie das Landgericht Kempten am Mittwoch mitteilte. Bei der Überprüfung des Urteils seien keine Rechtsfehler zum Nachteil des Verurteilten festgestellt worden. Das Urteil des Landgerichts Kempten vom 13. Mai 2009, mit dem der 28-Jährige wegen Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist damit rechtskräftig.

K. hatte nach Auffassung des Landgerichts im August 2008 seine damalige Freundin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet. Nach der Tat hatte der Verurteilte das Opfer zerstückelt und die Leichenteile in der Umgebung von Füssen versteckt. Eine frühzeitige Begnadigung des Angeklagten schloss das Gericht aus: Es stellte in seinem Urteil die besondere Schwere der Schuld fest.

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