Urteil: Pumuckl ist eine Beleidigung

Ist Pumuckl eine Beleidigung? Ein bayerisches Gericht findet: Ja! Zumindest dann, wenn ein Fußballfan eine Polizistin so bezeichnet. Die Strafe für den 27-Jährigen: Zwei Monate auf Bewährung.
Ralph Hub |
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Pumuckl ist nicht nur ein witziger TV-Kobold - ein Regensburger Gericht urteilte nun, dass "Pumuckl" auch eine Beleidigung sein kann.
dapd, BR/Infafilm/Original-Entwurf Pumuckl- Figur: Barbara von Johnson Pumuckl ist nicht nur ein witziger TV-Kobold - ein Regensburger Gericht urteilte nun, dass "Pumuckl" auch eine Beleidigung sein kann.

 

Regensburg - Welche Frau lässt sich schon gerne mit einem vorlauten, frechen, rothaarigen Kobold vergleichen? Ein 27-Jähriger schrammte im Amtsgericht Regensburg haarscharf am Gefängnis vorbei, weil er eine Polizistin als Pumuckl bezeichnet hatte.

Es passierte im Mai: Die Stimmung nach dem Drittliga-Spiel Jahn Regensburg gegen Jena war aufgeheizt. Nach einem Streit unter Fußballfans in einem Biergarten in Regensburg hatte die Polizei bereits mehrere Platzverweise ausgesprochen.

In dem Durcheinander mischte auch ein 27-Jähriger kräftig mit. Im Suff legte er sich mit einer Polizistin an. Provokant fragte er die Beamtin: „Hat der Pumuckl heute auch was zu sagen?“

Diese spitze Bemerkung hätte sich der Fußballfan lieber verkneifen sollen. Denn die Polizistin reagierte darauf nicht unbedingt wie ein vergrätzter Kobold, sondern wie ein beleidigter Beamter und erstatte Anzeige gegen den Stänkerer.

Ein halbes Jahr später musste sich der Fußballfan jetzt vor dem Amtsgericht Regensburg wegen seines lockeren Mundwerks verantworten. Der Angeklagte räumte den Vorfall im Verfahren ein und bedauert die Beleidigung: „Es ist mir so rausgerutscht.“

Doch die Richter zeigten sich trotz Geständnis und Entschuldigung überhaupt nicht amüsiert über den Koboldvergleich. Sie verdonnerten den vorlauten Fußballfan zu zwei Monaten Haft auf Bewährung.

Die Strafe fiel gar so happig aus, weil der 27-Jährige bereits zwei Strafbefehle wegen Beleidigung und Widerstand gegen Polizisten erhalten hatte.

Der Staatsanwalt forderte außer einer Bewährungsstrafe auch ein zweijähriges Fußballverbot für den 27-Jährigen. Die Richter folgten diesem Antrag nicht.

Als weitere Auflage erließen sie aber, dass der Angeklagte nach der Platzsperre ein weiteres Jahr nicht mehr alkoholisiert bei Fußballspielen zuschauen darf. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

 

 

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