Urteil: Parkplätze müssen nicht komplett geräumt werden

Augsburg (dpa/lby) - Parkplätze müssen nach einem Urteil nicht komplett von Schnee und Eis geräumt werden. Eine Postzustellerin, die mit ihrem Fahrrad auf einem glatten Parkplatz stürzte, ist vor dem Augsburger Amtsgericht mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen den Grundstücksbesitzer gescheitert.
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Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/Archiv
dpa Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/Archiv

Augsburg (dpa/lby) - Parkplätze müssen nach einem Urteil nicht komplett von Schnee und Eis geräumt werden. Eine Postzustellerin, die mit ihrem Fahrrad auf einem glatten Parkplatz stürzte, ist vor dem Augsburger Amtsgericht mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen den Grundstücksbesitzer gescheitert.

Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag berichtete, hätte die Klägerin auf dem Parkplatz in Bobingen von ihrem beladenen Dienstfahrrad absteigen und das Rad an den glatten Stellen vorbeischieben müssen. Laut Urteil gelten auf einem Parkplatz weniger strenge Anforderungen an die Räumpflicht als auf Gehwegen: Die Zugangswege zu den abgestellten Fahrzeugen müssen geräumt sein, aber es muss nicht der gesamte Platz schneefrei sein.

Die Postmitarbeiterin hatte sich bei dem Sturz verletzt und war vier Wochen krankgeschrieben. Das Urteil wurde bereits im September 2018 verkündet. Nachdem die Klägerin ihre Berufung zurückgezogen hat, sei es nun rechtskräftig, berichtete das Amtsgericht. (Az.: 74 C 1611/18)

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