Urteil nach Klage gegen C&A erwartet: Miete nicht gezahlt

Corona ist für den Einzelhandel eine Existenzbedrohung. Während des ersten Lockdowns zahlten viele Händler keine Miete - und die Vermieter zogen vor Gericht. Das Landgericht München verkündet in einem exemplarischen Fall das Urteil.
dpa |
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Eine Figur der Justitia.
Eine Figur der Justitia. © picture alliance/dpa/Symbolbild
München

Knapp elf Monate nach dem Beginn des ersten Corona-Lockdowns will das Münchner Landgericht sein Urteil in einem von bundesweit vielen Prozessen um schuldig gebliebene Ladenmieten verkünden. Im Münchner Fall ist das Modekaufhaus C&A von seinem Vermieter verklagt worden. C&A hatte demnach während des Corona-Lockdowns im vergangenen April die Miete für eine Filiale in der Münchner Innenstadt nicht gezahlt.

Neben C&A stellten mehrere weitere Einzelhandelsketten während des ersten Lockdowns die Mietzahlungen ein oder kürzten diese, darunter die Schuhhandelskette Deichmann und die H&M-Boutiquen. Vermieter hatten dagegen scharf protestiert. Möglich gemacht hatte den vorläufigen Mietstopp der Bund mit seinem ersten Rettungspaket. Darin stand unter anderem, dass pandemiebedingte Mietaussetzungen im Zeitraum von April bis Juni keinen Kündigungsgrund darstellten.

© dpa-infocom, dpa:210211-99-403851/2

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