Urteil: Mollath trotz Einschätzung als Gewalttäter freigesprochen

Regensburg - Freispruch, aber keine vollständige Rehabilitierung: Der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath hat nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg seine frühere Ehefrau misshandelt. Der 57-Jährige habe im Jahr 2001 seine damalige Frau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt, befand das Gericht am Donnerstag zum Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens.
Da Mollath aber nicht schlechter gestellt werden durfte als in seinem ersten Prozess, bei dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war, sprach ihn das Gericht frei. Der Nürnberger kann daher den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist gegen das Urteil keine Revision möglich.
Erst im vergangenen Jahr war Gustl Mollath nach mehr als sieben Jahren aus der Psychiatrie entlassen worden und das Wiederaufnahmeverfahren angeordnet worden. Mollath habe zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie gesessen, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an. Das Gericht sah zudem die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung als nicht erwiesen an.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Gustl Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber wegen attestierter Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Der Nürnberger hatte sich jeglichen psychiatrischen Untersuchungen verweigert und war ausschließlich nach Angaben von Zeugen und seinem Verhalten am Landgericht Nürnberg-Fürth exploriert worden.
Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst und auch die deutsche Justiz erschüttert. So war die damalige bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) in Bedrängnis geraten.
"Wir wissen nicht sicher, ob der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte oder nicht", betonte die Vorsitzende Richterin Elke Escher. Zumindest eine verminderte Schuldfähigkeit von Mollath zur Tatzeit sei durchaus möglich, da es nicht fern liege anzunehmen, dass bei Mollath damals eine "wahnhafte Störung" vorgelegen habe. Allerdings sei diese Annahme nicht gesichert. Dennoch sei zugunsten des Angeklagten von einer "Steuerungsunfähigkeit" auszugehen.
Mollath selbst hatte in dem Wiederaufnahmeverfahren die Vorwürfe zurückgewiesen und seine Ex-Frau bezichtigt, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. An ein Komplott der damaligen Frau Mollath, um den ihr unbequemen Ehemann aus dem Verkehr zu ziehen, weil er einen Schwarzgeldskandal aufdecken wollte, glaubte das Gericht aber nicht.
Falsche Bezichtigungen seien in dem damaligen Zeitpunkt der Übergriffe noch nicht nachvollziehbar, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Ehe-Situation sei damals noch nicht so sehr zerrüttet gewesen.
Das Landgericht hielt die Angaben des Opfers und eines Arztes, der die Folgen der Misshandlungen dokumentiert hatte, für glaubwürdig. Auch die Aussage einer Zeugin, die angegeben hatte, die Verletzungen ebenfalls gesehen zu haben, seien glaubhaft.