Urteil: Lebenslang für Doppelmörder von Notzing

Das Urteil im Fall des Doppelmordes von Notzing ist gefallen: Der 22-jährige Angeklagte ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Kammer stellte aber nicht die Schwere der Schuld fest.
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Der Angeklagte Christoph W. sitzt am 13.03.2013 mit Handschellen im Gerichtssaal des Landgerichts in Landshut (Bayern). Ein Jahr nach dem Doppelmord von Notzing ist der 22-jährige Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Foto: Armin Weigel
dpa Der Angeklagte Christoph W. sitzt am 13.03.2013 mit Handschellen im Gerichtssaal des Landgerichts in Landshut (Bayern). Ein Jahr nach dem Doppelmord von Notzing ist der 22-jährige Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Foto: Armin Weigel

Urteil im Fall des Doppelmords von Notzing: Der 22-jährige Angeklagte ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Kammer stellte aber nicht die Schwere der Schuld fest.

Landshut  – Ein Jahr nach dem Doppelmord von Notzing ist der 22-jährige Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgericht Landshut hatte er die Eltern seiner Ex-Verlobten getötet, weil er sie für die Auflösung des Eheversprechens verantwortlich gemacht hatte.

Die Kammer stellte aber nicht die Schwere der Schuld fest. In diesem Punkt habe sich das Teilgeständnis des Angeklagten ausgezahlt, sagte die Vorsitzende Richterin Gisela Geppert bei der Urteilsbegründung am Mittwoch.

Der junge Mann war Ende März vergangenen Jahres in das Haus seiner Opfer im oberbayerischen Notzing eingebrochen. Zunächst tötete er den 60 Jahre alten Vater seiner Ex-Verlobten mit Messerstichen und Schlägen mit einem Schürhaken. Als die Ehefrau heimkehrte, stach er mehr als 30-mal auf die 54-Jährige ein. Zudem schlug er mit Beil, Schürhaken und Wetzstahl zu. Anschließend zwang der junge Mann seine Ex-Verlobte gezwungen, ihm bei der Beseitigung der Leichen zu helfen.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Angeklagten zwar eine Persönlichkeitsstörung attestiert, ihn aber trotzdem für voll schuldfähig erklärt. Der Verteidiger hatte das Verbrechen als Tat im Affekt bewertet und eine Verurteilung wegen zweifachen Totschlags beantragt.

 

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