Urteil in Terrorprozess um linke Gruppierung erwartet

München (dpa/lby) - Nach mehr als vier Jahren wird im Prozess gegen zehn Angeklagte wegen Unterstützung einer linken Terrorgruppe in der Türkei am heutigen Morgen das Urteil erwartet. Die neun Männer und eine Frau türkischer sowie kurdischer Abstammung stehen seit Juni 2016 in München vor Gericht.
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Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München.des minderjährigen Sohnes. Foto: Matthias Balk/dpa
dpa Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München.des minderjährigen Sohnes. Foto: Matthias Balk/dpa

München (dpa/lby) - Nach mehr als vier Jahren wird im Prozess gegen zehn Angeklagte wegen Unterstützung einer linken Terrorgruppe in der Türkei am heutigen Morgen das Urteil erwartet. Die neun Männer und eine Frau türkischer sowie kurdischer Abstammung stehen seit Juni 2016 in München vor Gericht. Sie hatten laut Anklage der Bundesanwaltschaft für die Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) Mitglieder geworben, Veranstaltungen organisiert und Geld beschafft.

Die in den 1970er Jahren gegründete und dann aufgespaltene TKP/ML kämpft in der Türkei teils mit Gewalt gegen den dortigen Staat. Bei Anschlägen etwa gegen türkische Regierungseinrichtungen gab es Sachschäden, aber auch Verletzte und Tote.

Die Anklagebehörde blieb auch nach rund 270 Verhandlungstagen vor dem Oberlandesgericht München im Kern bei ihren Vorwürfen. Sie fordert für den Hauptangeklagten sechs Jahre und neun Monate Haft und für die Übrigen zwischen dreieinhalb und fünf Jahren Haft. Die Anwälte hingegen beantragten Freisprüche beziehungsweise die Einstellung des Verfahrens.

Unterstützer und Verteidiger kritisierten, dass sich die Anklage auch auf Ermittlungen aus der Türkei stütze. Die deutsche Justiz mache sich so zur Handlangerin von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan.

Die Unterstützung einer ausländischen Terrorgruppe wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in Deutschland strafbar. Bei Vereinigungen außerhalb der EU muss die Bundesanwaltschaft beim Justizministerium eine Ermächtigung einholen, um die Tat verfolgen zu können.

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