Urteil im Schmerzensgeld-Prozess für Lokführer
Nürnberg – Im Prozess um Schmerzensgeld für einen Lokführer nach dem Suizid eines 20 Jahre alten Studenten haben sich die Parteien auf einen außergerichtlichen Vergleich verständigt.
Die als Erben belangten Eltern des jungen Mannes hätten sich zu einer Geldzahlung an den Lokführer bereiterklärt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Nürnberg-Fürth am Montag mit. Über die Höhe der Summe hätten die beiden Parteien allerdings Stillschweigen vereinbart. In dem eintägigen Prozess Ende Juli hatte das Gericht von einem Betrag zwischen 3000 und 5000 Euro gesprochen.
Der Student hatte sich im Januar 2009 bei Nürnberg vor einen Zug geworfen.
- Themen: