Urteil im Prozess um verbrannte Leiche erwartet
München (dpa/lby) - Erst tötete er seine langjährige Freundin, dann verbrachte er die Nacht mit seiner Geliebten - später verbrannte er die Leiche an einem Badesee. Das Landgericht München I verkündet am Montag (3. Dezember, 13.30 Uhr) das Urteil gegen einen 33 Jahre alten Manager, der wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin vor Gericht steht. Er hat die Tat gestanden - allerdings angegeben, es sei keine Absicht, sondern "ein schreckliches Unglück" gewesen.
Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen Mordes aus niederen Beweggründen und Heimtücke sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Die Verteidigung forderte sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Berichte von Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten decken sich weitgehend für die Zeit vor und nach der Tat. Für die Tat selbst aber gibt es zwei Versionen: Seine 35 Jahre alte Freundin kam im Herbst 2017 früher als erwartet von einer Dienstreise nach Hause und entdeckte dort das Gepäck einer anderen Frau. Es kam zum Streit.
Nach der Tat ging er mit seiner Geliebten aus. Die Nacht verbrachten sie gemeinsam. Er brachte ihr Frühstück ans Bett, während seine Lebensgefährtin tot im Keller lag. Am nächsten Tag fuhren die beiden zum Schloss Neuschwanstein. Um seine Tat zu vertuschen - das gab der angeklagte Deutsche zu - verschickte er Handy-Nachrichten vom Telefon seiner Freundin an sich selbst, ihre Mutter und Freunde. Sich selbst schrieb er: "Komme jetzt heim zu meinem Kuschelkuchen."
Die Darstellungen der eigentlichen Tat aber unterscheiden sich: Laut Staatsanwaltschaft entschloss der Mann sich im Streit, seine Freundin zu töten. Um ein neues Leben mit seiner Geliebten anfangen zu können, habe er auf seine Freundin eingestochen und sie mit einer Plastiktüte erstickt. Der Mann gab eine Rangelei zu, an deren Ende die 35-Jährige tot auf dem Wohnzimmerboden lag. Wie genau das passiert sei, wisse er nicht. Das Gericht muss nun entscheiden, welche Version stimmt.