Urteil im Prozess um Prostituierten-Mord von 1993 erwartet
Augsburg (dpa/lby) - Fast 26 Jahre nach dem Gewaltverbrechen an einer Augsburger Prostituierte verkündet das Landgericht Augsburg heute das Urteil gegen einen ehemaligen Freier der Frau. Der 50-Jährige ist wegen Mordes an der Prostituierte angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen eine lebenslange Haftstrafe gefordert.
Die beiden Verteidiger des Angeklagten haben auf Freispruch plädiert, weil die Indizien für eine Verurteilung nicht ausreichten. Die Anwälte gehen zwar davon aus, dass ihr Mandant in der Tatnacht Sex mit der Prostituierte hatte, Täter sei aber ein unbekannter späterer Kunde. Zu den Vorwürfen hatte der 50 Jahre alte Deutsche im Prozess geschwiegen.
Die Staatsanwältin sah in ihrem Plädoyer das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an und hat deswegen eine Verurteilung wegen Mordes beantragt. In der Anklageschrift waren hingegen noch die Mordmerkmale Befriedigung des Geschlechtstriebs sowie Habgier genannt. Sollte die Strafkammer keines der Mordkennzeichen als zutreffend halten, müsste der Angeklagte auf jeden Fall frei gelassen werden. Denn Totschlag und alle anderen Tötungsdelikte sind schon verjährt.
Vier Monate lang hatte das Gericht über das Verbrechen aus dem September 1993 verhandelt. Die 36 Jahre alte Frau hatte damals auf dem Augsburger Straßenstrich gearbeitet. Dort war sie vermutlich von einem Freier erwürgt worden. Nach dem Gewaltverbrechen war die Leiche nach Gessertshausen im Landkreis Augsburg gebracht worden, etwa 15 Kilometer vom Tatort entfernt. Dort hatte der Täter die Tote an der Bahnlinie Augsburg-Ulm abgelegt.
In den 1990er Jahren konnte die Kripo den Fall trotz aufwendiger Ermittlungen nicht klären. Vor einigen Jahren nahm sich die Polizei den ungeklärten Mordfall nochmals vor und fand neue DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers.
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