Urteil im Prozess um gesperrtes Facebook-Profil vertagt
München (dpa/lby) - Das Oberlandesgericht (OLG) München hat seine Entscheidung in einem Rechtsstreit um ein gesperrtes Facebook-Konto am Dienstag kurzfristig vertagt. Die Verkündung wurde kurz vor dem geplanten Termin auf den 7. Januar verschoben, wie eine Gerichtsmitarbeiterin sagte. Facebook hatte das Konto gesperrt, nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in einem geteilten Post attackiert und Flüchtlinge angefeindet worden waren. Laut einer vorläufigen OLG-Einschätzung bei der Verhandlung Ende Oktober durfte Facebook das - auch wenn sich die Vorwürfe nur auf Teile des Posts beziehen. Das Gericht deutete an, dass die Darstellung von Geflüchteten als kriminell, mordend und vergewaltigend in dem Beitrag Hassrede und in Teilen auch Volksverhetzung sei.
In dem Berufungsprozess beurteilte das Gericht auch einen weiteren geteilten Post vom Frühjahr 2018. Dabei handelt es sich um ein Zitat des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban, in dem er Flüchtlinge als "Invasoren" bezeichnet. Diesen Post zu löschen und das Profil erneut zu entfernen ging aus Sicht des Gerichtes allerdings zu weit. Dies sei kein direkter Angriff auf Personen oder Personengruppen und falle unter die Meinungsfreiheit. Das Landgericht München I hatte in erster Instanz im Februar geurteilt, dass beide Beiträge zu Unrecht gelöscht worden waren.