Urteil im Prozess um „Badewannen-Mord“ ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten im sogenannten Badewannen-Mord als unbegründet verworfen. 
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
dpa Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten im sogenannten Badewannen-Mord als unbegründet verworfen. 

München - Das Urteil des Münchner Landgerichts im Indizienprozess um den sogenannten Badewannen-Mord ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das Oberlandesgericht München am Dienstag mit. Der 52-Jährige war im Januar wegen Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Hausmeister ertränkte 2008 eine 87-Jährige in ihrer Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern in der Badewanne. In einem ersten Prozess war er deswegen bereits im Jahr 2010 verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil aufgehoben und den Fall an eine andere Münchner Strafkammer verwiesen. 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.