Urteil im Prozess um „Badewannen-Mord“ ist rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten im sogenannten Badewannen-Mord als unbegründet verworfen.
München - Das Urteil des Münchner Landgerichts im Indizienprozess um den sogenannten Badewannen-Mord ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das Oberlandesgericht München am Dienstag mit. Der 52-Jährige war im Januar wegen Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Hausmeister ertränkte 2008 eine 87-Jährige in ihrer Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern in der Badewanne. In einem ersten Prozess war er deswegen bereits im Jahr 2010 verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil aufgehoben und den Fall an eine andere Münchner Strafkammer verwiesen.