Urteil im Fall Ursula Herrmann rechtskräftig

Der Fall Herrmann gilt als einer der spektakulärsten Kriminalfälle in der Geschichte der Bundesrepublik. Laut einem Bericht hat der BGH das Urteil gegen den Entführer bestätigt.
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1981 wurde die damals zehnjährige Ursula bei Eching am Ammersee entführt, in einer Kiste eingesperrt und diese im Wald vergraben (undatiertes Polizeifoto).
dpa 1981 wurde die damals zehnjährige Ursula bei Eching am Ammersee entführt, in einer Kiste eingesperrt und diese im Wald vergraben (undatiertes Polizeifoto).

AUGSBURG - Der Fall Herrmann gilt als einer der spektakulärsten Kriminalfälle in der Geschichte der Bundesrepublik. Laut einem Bericht hat der BGH das Urteil gegen den Entführer bestätigt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Entführer der kleinen Ursula Herrmann laut einem Zeitungsbericht bestätigt. Das berichtet die „Augsburger Allgemeine“. Der Fall Herrmann gilt als einer der spektakulärsten Kriminalfälle in der Geschichte der Bundesrepublik.    

Der Angeklagte war im vergangenen Jahr vom Landgericht Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter waren nach einem Mammutprozess überzeugt, dass er 1981 am Ammersee die zehnjährige Ursula Herrmann entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt hatte. Das Kind starb darin qualvoll.

Die Kripo hatte schon kurz nach der Tat gegen den Radio- und Fernsehtechniker ermittelt, ihn aber erst im Mai 2008 festgenommen. Ein altes Tonbandgerät war dem Angeklagten fast drei Jahrzehnte nach der Tat zum Verhängnis geworden. Auf diesem Gerät konnte eine Spezialistin des Bayerischen Landeskriminalamtes einen „akustischen Fingerabdruck“ isolieren, der exakt zu den mitgeschnittenen Erpresseranrufen von 1981 passt. Für das Gericht war das der entscheidende Beweis, um den Mann zu verurteilen.

Sein Anwalt Walter Rubach sagte der Zeitung: „Mein Mandant beteuert seine Unschuld. Er will, dass ich Möglichkeiten für ein Wiederaufnahmeverfahren prüfe.“

dpa

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