Urteil: "Geruchswarnschilder" gegen Kasladen rechtskräftig
Bad Heilbrunn (dpa/lby) - Der juristische Streit um Protestschilder wegen unangenehmer Gerüche aus dem Tölzer Kasladen im oberbayerischen Bad Heilbrunn ist beendet. Keine der Parteien habe Berufung gegen das Urteil eingelegt, teilte eine Sprecherin des Landgerichts München II am Montag mit. Damit sei die Entscheidung rechtskräftig.
In dem Verfahren ging es darum, ob Hausbewohner öffentlich davon sprechen dürfen, dass es stinkt und ihrem Ärger auch mit Aufklebern an dem Laden Luft machen dürfen. Die Schilder zeigten eine geruchsbelästigte Nase. Das Gericht hatte Mitte Dezember entschieden, dass die Nachbarin die Aufkleber nicht mehr anbringen darf.
Es gebe ein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, das diesen schütze. Die Nachbarin dürfe aber weiter sagen, dass es eine Geruchsbelästigung gebe und dass sie es als stinkend empfinde. Dies wertete das Gericht laut der Sprecherin als Meinungsäußerung.
Kasladen-Inhaber Wolfgang Hofmann sagte am Montag: "Dass geschäftsschädigende Äußerungen als Meinungsäußerung gewertet werden, ist schon fraglich." Er "ertrage" das Urteil jetzt aber.
Die Käsefehde zieht sich schon über Jahre hin. Thema eines anderen Verfahrens: Ist der Käsehandel samt Käsereifung ein Supermarkt? Darüber soll laut Hofmann Anfang März am Amtsgericht Wolfratshausen geurteilt werden.
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