Urteil gegen selbst ernannten "König von Deutschland"

Der selbst ernannte "König von Deutschland" ist am Freitag vom Landgericht Hof wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Damit bestätigte die Berufungsinstanz die Entscheidung des Amtsgerichts Hof.
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Der Angeklagte Peter Fitzek sitzt neben seiner Anwältin Christin Konrad. Foto: Nicolas Armer
dpa Der Angeklagte Peter Fitzek sitzt neben seiner Anwältin Christin Konrad. Foto: Nicolas Armer

Hof - Der selbst ernannte "König von Deutschland" ist am Freitag vom Landgericht Hof wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Damit bestätigte die Berufungsinstanz die Entscheidung des Amtsgerichts Hof. Unter Einbeziehung eines anderen Urteils soll er zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Mann habe Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht angekündigt.

Der 53-Jährige hatte im Jahr 2012 seinen Führerschein zurückgegeben, weil er die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Stattdessen war er mit einem selbst gebastelten Führerschein des von ihm erdachten "Königreichs Deutschland" gefahren. 2013 war in Oberfranken in eine Radarkontrolle geraten, als er mit 163 Stundenkilometern über eine Autobahn mit Tempolimit 100 fuhr. Beim folgenden Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit stellte sich heraus, dass er keinen gültigen Führerschein besaß.

Der Verfassungsschutz rechnet den Mann der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu - er bestreitet dies. Reichsbürger erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen.

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