Urteil für Landsberg-Mord an Partner der Ex rechtskräftig

Kein Geständnis, keine Tatwaffe, aber ein Schuldspruch: Das Urteil gegen den Mann, der den Lebensgefährten seiner Ex-Frau tötete, ist nun rechtskräftig.
dpa |
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Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte am 23.05.2024 den Mann wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. (Symbolbild)
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte am 23.05.2024 den Mann wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. (Symbolbild) © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
Karlsruhe/Halle

Das Urteil gegen einen Mann wegen Mordes am Lebensgefährten seiner Ex-Frau in Landsberg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle (Saale) als unbegründet verworfen, teilte die Gerichtspressestelle in Halle mit.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte den Mann am 23. Mai 2024 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Lebensgefährten seiner Ex-Frau heimtückisch getötet hatte.

Mit unbekanntem Gegenstand auf den Kopf geschlagen

Der zur Tatzeit 37 Jahre alte Deutsche hatte laut dem Urteil Ende Oktober 2023 aus Verärgerung über Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten um die gemeinsame Tochter auf einem Feldweg im Landsberger Ortsteil Sietzsch den Lebensgefährten seiner Ex-Frau abgepasst. Nach einem Streit schlug der Angeklagte das Opfer mit einem Gegenstand dreimal auf den Kopf. Der 49-Jährige starb am Tatort an einem Schädel-Hirn-Trauma. 

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Laut der Verteidigung wurde keine Tatwaffe gefunden, es gebe auch keine Spuren. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte heimtückisch handelte, weil er bewusst ausgenutzt habe, dass der Lebensgefährte zum Zeitpunkt des Angriffs arg- und wehrlos war, wie das Gericht mitteilte.

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