Urteil erwartet: Streit um Frauen in Stadtbachfischer-Gruppe

Dürfen Frauen künftig am Höhepunkt des Memminger Fischertags den Stadtbach ausfischen? Im Streit darüber zwischen dem veranstaltenden Verein und einem seiner weiblichen Mitglieder urteilt heute das Amtsgericht der Stadt im Allgäu.
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Männer stehen beim Ausfischen mit ihren Keschern, den sogenannten Bären, im Stadtbach. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild
dpa Männer stehen beim Ausfischen mit ihren Keschern, den sogenannten Bären, im Stadtbach. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

Memmingen - Dürfen Frauen künftig am Höhepunkt des Memminger Fischertags den Stadtbach ausfischen? Im Streit darüber zwischen dem veranstaltenden Verein und einem seiner weiblichen Mitglieder urteilt heute das Amtsgericht der Stadt im Allgäu. Damit dürfte die juristische Auseinandersetzung aber noch nicht beendet sein: Beide Seiten haben schon angekündigt, im Fall einer Niederlage die nächsthöhere Instanz anrufen zu wollen.

Zum Auftakt des Zivilprozesses Anfang August hatten sich die Beteiligten nicht einigen können. Die Klägerin aus Memmingen will erreichen, dass Frauen durch eine Satzungsänderung in die Gruppe der Stadtbachfischer aufgenommen werden dürfen. Bisher ist dies nur männlichen Einwohnern der Stadt nach einer Fischerprüfung erlaubt. Die Klägerin sieht darin eine unzulässige Diskriminierung; der Verein beruft sich auf die Vereinsfreiheit und die Wahrung eines jahrhundertealten Brauchtums.

Der Fischertag in Memmingen zieht jedes Jahr Zehntausende Besucher in die Stadt. Höhepunkt des Traditionsfests ist das Ausfischen des Stadtbaches. Wer den schwersten Fisch erwischt, darf sich ein Jahr lang "Fischerkönig" nennen. Nach Einschätzung des Fischertagsvereins ist das die höchste Ehre im Leben eines echten Memminger Mannes. Den Frauen bleibt die Rolle vorbehalten, am Rand als "Kübelmädle" die gefangenen Fische zu bewachen.

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