Urteil bestätigt: Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden

Nürnberg (dpy/lby) - Im Streit um Antisemitismus-Vorwürfe gegen den Popstar Xavier Naidoo hat das Oberlandesgericht Nürnberg zu Gunsten des Sängers entschieden. Es bestätigte ein Urteil des Landgerichts Regensburg, das einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung untersagte, Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen.
von  dpa
Der Sänger Xavier Naidoo kommt zu einem Fototermin. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/Archivbild
Der Sänger Xavier Naidoo kommt zu einem Fototermin. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/Archivbild © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Nürnberg (dpy/lby) - Im Streit um Antisemitismus-Vorwürfe gegen den Popstar Xavier Naidoo hat das Oberlandesgericht Nürnberg zu Gunsten des Sängers entschieden. Es bestätigte ein Urteil des Landgerichts Regensburg, das einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung untersagte, Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen. Die Frau hatte im vergangenen Jahr in Straubing vor Publikum gesagt: "Er ist Antisemit,(...) das ist strukturell nachweisbar." Der Sänger hatte die Frau daraufhin verklagt. Die Referentin hatte gegen das Regensburger Urteil Berufung eingelegt.

In dem Urteil aus Nürnberg, das am Dienstag verkündet wurde, sehen die Richter den Satz zwar als eine Meinungsäußerung an. Dieser erwecke aber zugleich den Eindruck, er beruhe auf Fakten. Diese Beweise habe die Frau aber nicht vorlegen können. Sie habe sich lediglich auf Liedtexte des Sängers bezogen.

Wie Gerichtssprecher Friedrich Weitner am Donnerstag auf Nachfrage erläuterte, sei der Sänger selbst immer wieder Vorwürfen zu seinen Texten entgegengetreten, wonach diese falsch interpretiert würden.

Der Senat bezog in sein Urteil mit ein, dass Naidoo im Jahr 2005 in der Oper in Tel Aviv anlässlich eines Jubiläums der deutsch-israelischen Beziehungen ein Konzert gegeben hatte. Naidoo unterstütze außerdem Initiativen gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenhass. Die Äußerung der Frau stelle einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers dar und habe gerade vor dem historischen Hintergrund eine Prangerwirkung. Der Satz setze zudem das Ansehen des Klägers herab.

Der Sänger sei bei der Urteilsverkündung nicht anwesend gewesen, sagte Weitner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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