Urteil bestätigt: Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden

Nürnberg (dpy/lby) - Im Streit um Antisemitismus-Vorwürfe gegen den Popstar Xavier Naidoo hat das Oberlandesgericht Nürnberg zu Gunsten des Sängers entschieden. Es bestätigte ein Urteil des Landgerichts Regensburg, das einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung untersagte, Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Sänger Xavier Naidoo kommt zu einem Fototermin. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/Archivbild
Klaus-Dietmar Gabbert/dpa Der Sänger Xavier Naidoo kommt zu einem Fototermin. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/Archivbild

Nürnberg (dpy/lby) - Im Streit um Antisemitismus-Vorwürfe gegen den Popstar Xavier Naidoo hat das Oberlandesgericht Nürnberg zu Gunsten des Sängers entschieden. Es bestätigte ein Urteil des Landgerichts Regensburg, das einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung untersagte, Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen. Die Frau hatte im vergangenen Jahr in Straubing vor Publikum gesagt: "Er ist Antisemit,(...) das ist strukturell nachweisbar." Der Sänger hatte die Frau daraufhin verklagt. Die Referentin hatte gegen das Regensburger Urteil Berufung eingelegt.

In dem Urteil aus Nürnberg, das am Dienstag verkündet wurde, sehen die Richter den Satz zwar als eine Meinungsäußerung an. Dieser erwecke aber zugleich den Eindruck, er beruhe auf Fakten. Diese Beweise habe die Frau aber nicht vorlegen können. Sie habe sich lediglich auf Liedtexte des Sängers bezogen.

Wie Gerichtssprecher Friedrich Weitner am Donnerstag auf Nachfrage erläuterte, sei der Sänger selbst immer wieder Vorwürfen zu seinen Texten entgegengetreten, wonach diese falsch interpretiert würden.

Der Senat bezog in sein Urteil mit ein, dass Naidoo im Jahr 2005 in der Oper in Tel Aviv anlässlich eines Jubiläums der deutsch-israelischen Beziehungen ein Konzert gegeben hatte. Naidoo unterstütze außerdem Initiativen gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenhass. Die Äußerung der Frau stelle einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers dar und habe gerade vor dem historischen Hintergrund eine Prangerwirkung. Der Satz setze zudem das Ansehen des Klägers herab.

Der Sänger sei bei der Urteilsverkündung nicht anwesend gewesen, sagte Weitner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.