Urteil: 76-Jähriger missbraucht drei Enkelkinder
Aschaffenburg - Weil er die drei Enkelkinder seiner Partnerin über neun Jahre hinweg immer wieder sexuell missbraucht hat, muss ein 76 Jahre alter Mann ins Gefängnis. Das Landgericht Aschaffenburg in Bayern verurteilte ihn am Dienstag zu sechs Jahren und neun Monaten Haft.
Er hatte sieben Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen nur auf drei Jahre Haft plädiert. Sieben Jahre "würden lebenslang bedeuten", sagte der Verteidiger. Er behielt sich das Rechtsmittel der Revision vor.
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Der Mann hatte zugegeben, die bei der ersten Tat zwischen 8 und 15 Jahre alten Kinder - zwei Jungen und ein Mädchen - sexuell missbraucht zu haben. Sein Geständnis, das den Opfern eine Aussage erspart hatte, werteten die Richter als strafmildernd. Andernfalls, sagte der Vorsitzende Richter, hätte die Strafe im Bereich von neun Jahren Haft gelegen.
Die Anklage hatte sieben Jahre Haft gefordert. "Die Taten wären weitergegangen, wenn sich ein Junge nicht einer Lehrerin anvertraut hätte", sagte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer. Die Verteidigung hatte hingegen nur drei Jahre Haft beantragt - sieben Jahre "würden lebenslang bedeuten", sagte der Verteidiger.
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Der 76-Jährige war nach dem Tod des eigentlichen Großvaters mit der Großmutter der Kinder zusammengekommen. "Ich habe ihn als netten Menschen kennengelernt", sagte sie vor Gericht. "Die Kinder haben gleich Vertrauen zu ihm gefasst."
Eine Gutachterin bescheinigte dem Angeklagten eine "Alterspädophilie" - er habe sich zuvor noch nie zu Kindern hingezogen gefühlt. Die Verteidigung wollte in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie Revision einlegt.
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