Ursula Herrmann: Revision eingelegt
AUGSBURG - Der Fall lässt die Justiz nicht mehr los: Am 25. März verurteilte das Landgericht Augsburg Werner M. zu lebenslanger Haft. Seine Verteidigung hat jetzt aber Revision gegen das Urteil eingelegt.
Die Entführung und der Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann vor fast 30 Jahren beschäftigen erneut die Justiz. Die Verteidigung des am 25. März vom Landgericht Augsburg wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilten Werner M. habe Revision gegen das Urteil eingelegt, sagte M.s Anwalt Walter Rubach am Donnerstag auf ddp-Anfrage und bestätigte damit einen Bericht der „Ausgsburger Allgemeinen Zeitung“. Ob die Revision zugelassen wird, muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.
Worauf sich sein Revisionsantrag stützt, wollte Rubach nicht sagen. Noch liege das Urteil des Landgerichts Augsburg nicht schriftlich vor. In „spätestens vier Monaten“ werde dies aber der Fall sein, dann habe er einen weiteren Monat Zeit, seinen Antrag zu begründen.
Rubach berichtete, praktisch täglich gingen Briefe bei ihm ein, in denen Menschen andeuteten, den wahren Täter zu kennen. Diesen müsse er pflichtgemäß nachgehen. Einen aus seiner Sicht ernstzunehmenden Hinweis habe er bereits an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. M. selbst hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert, auch der Bruder des Opfers äußerte nach dem Urteil Zweifel an M.s Täterschaft.
Das Gericht sah es dennoch als erwiesen an, dass er das Mädchen am Abend des 15. Septembers 1981 von seinem Fahrrad gezerrt und in eine im Wald vergrabene Kiste eingesperrt hatte, in der das Kind erstickte. Nach Ansicht des Gerichts brachte M. das Mädchen in seine Gewalt, um zwei Millionen Mark Lösegeld zu fordern. Mit dem so erpressten Geld habe er sich seinen Lebenstraum verwirklichen und eine Weltreise machen oder nach Afrika auswandern wollen.
ddp
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