Ursula-Herrmann-Prozess: „Habe nichts damit zu tun“

Fortsetzung im Prozess um den Mord an Ursula Herrmann: Die Frau des Polizisten Harald W. sagt aus und beteuert ihre Unschuld und die ihres 1995 verstorbenen Mannes.
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Sie erstickte qualvoll in einer Kiste: Ursula Herrmann.
dpa Sie erstickte qualvoll in einer Kiste: Ursula Herrmann.

AUGSBURG - Fortsetzung im Prozess um den Mord an Ursula Herrmann: Die Frau des Polizisten Harald W. sagt aus und beteuert ihre Unschuld und die ihres 1995 verstorbenen Mannes.

Nach dreiwöchiger Weihnachtspause ging am Donnerstag der Prozess um die Entführung von Ursula Herrmann (†10) vor dem Augsburger Landgericht weiter. Seit Februar 2009 müssen sich Werner M., ein damaliger Nachbar, und seine Frau wegen erpresserischem Menschenraubs mit Todesfolge verantworten.

Am Donnerstag rückte ein früherer Hauptverdächtiger ins Zentrum des Prozesses: der inzwischen verstorbene Polizist Harald W. (†46). Die Ermittlungen gegen den Münchner Beamten dauerten fünf Jahre, 1989 wurden sie eingestellt.

Es gab einige Indizien, die gegen ihn sprachen: Ein Zeuge gab an, er habe das Auto des Polizisten zur Tatzeit in Tatortnähe gesehen. Harald W. hatte eine Jagdberechtigung für das Gebiet, in dem die Todeskiste vergraben worden war. Auch hatte er einen Jagdhund - in der Kiste wurden auch Hunde- und Eichhörnchenhaare gefunden. Außerdem wurde eine Alarmvorrichtung am Entführungsort gesichert, die der Anleitung aus einem Polizeihandbuch entsprach.

Die Ehefrau des Polizisten sagte am Donnerstag als Zeugin aus: „Ich habe mit der Entführung nichts zu tun, mein Mann auch nicht.“ Harald W. habe unter den „ungerechten Anschuldigungen“ durch die Polizei schwer gelitten. Harald W. hatte im Dienst einen Bauchschuss erlitten und war nach mehreren Operationen aus dem Dienst in den vorzeitigen Ruhestand entlassen worden. Am 15. Juli 1995 starb er an Magenblutungen, der Folge exzessiven Alkoholkonsums. Sein Bruder ist überzeugt, dass sich Harald W. aus Verbitterung zu Tode trank.

Die Verteidiger von Werner M. beantragten gestern außerdem ein neues Gutachten zu dem wichtigsten Indiz, dem Tonband. Es war im Oktober 2007 bei Werner M. gefunden worden. Laut Analyse einer LKA-Expertin sind mit dem Gerät wahrscheinlich die Erpresseranrufe vor 28 Jahren gemacht worden. M.’s Anwälte wollen dieses Gutachten durch einen Sachverständigen als „falsch“ nachweisen. Die Staatsanwaltschaft erklärte dazu, es gebe keine Veranlassung für einen weiteren Gutachter, die LKA-Expertin sei die beste auf ihrem Gebiet in Deutschland. N. Job

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