Unverbindliche Volksbefragungen sind verfassungswidrig

Der CSU fliegt eines ihrer Prestigeprojekte um die Ohren: Die unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Verfassung.
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Unverbindliche Volksbefragungen sind verfassungswidrig.
dpa Unverbindliche Volksbefragungen sind verfassungswidrig.

Der CSU fliegt eines ihrer Prestigeprojekte um die Ohren: Die unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Verfassung.

München - Schwere Schlappe für Staatsregierung und CSU vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die von der Regierungsmehrheit durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung gaben die obersten bayerischen Richter am Montag Klagen von SPD und Grünen statt.

Der entsprechende Gesetzespassus sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert.

Die CSU-Mehrheit hatte die unverbindlichen Volksbefragungen als neues Instrument der Bürgerbeteiligung gegen massive Kritik durchgesetzt. Seit dem 1. März 2015 waren solche Befragungen möglich, etwa über große Verkehrsprojekte und andere landesweit wichtige Entscheidungen.

Vorgesehen war, dass nur die Landtagsmehrheit und die Staatsregierung solche Volksbefragungen veranlassen kann, nicht aber die Opposition. Bisher wurde von dieser Möglichkeit allerdings noch nicht Gebrauch gemacht.

Volksbefragungen sind nicht bindend

Konkret ging es in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof darum, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes zur Durchführung von Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. SPD und Grüne vertraten die Auffassung, dass dafür die Verfassung geändert werden müsste, denn das Gesetz stärke die Stellung des Ministerpräsidenten über das in der Verfassung vorgesehene Maß hinaus. Außerdem fehle das Recht von Minderheiten, Initiativen für Volksbefragungen zu ergreifen. Die Grünen hatten zudem argumentiert, die in der Verfassung verankerte Kompetenz- und Machtverteilung werde durch die Volksbefragungen wesentlich verändert.

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Nicht zu verwechseln sind die Volksbefragungen mit Volksbegehren und Volksentscheiden, die es in Bayern schon seit 1946 gibt. Dafür gibt es strikte Regeln, bestimmte Quoren und auch thematische Einschränkungen. Grundsätzlich aber können die Wähler auf diesem Wege sogar Gesetze ändern oder erlassen. Volksbefragungen sollten dagegen nicht rechtlich bindend sein, aber politisch hohes Gewicht entfalten.

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