Unterwasser-Sex-Paar geht gegen Urteil vor
Augsburg - Neues Kapitel im Unterwasser-Sex-Skandal aus Neusäß: Das junge Pärchen, dass am zweiten Weihnachtsfeiertag Sex in der "Erlebnisgrotte" der Therme hatte, will seine Strafe nun doch nicht so einfach hinnehmen.
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Das Paar war vom Amtsgericht Augsburg wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu Arreststrafen verurteilt worden. Die Bademeister sollen die beiden Gäste in der Therme in dem Augsburger Vorort in flagranti erwischt haben.
Der Mann behauptete nach Angaben eines Gerichtssprechers in dem Prozess, ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht. Der Richter glaubte ihm nicht, verurteilte den 19-Jährigen zu zwei Wochen Dauerarrest und überbot damit sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die 18-Jährige sagte zu den Vorwürfen nichts. Sie erhielt einen sogenannten Freizeitarrest, der in der Regel ein Wochenende umfasst, und muss zudem 32 Stunden Hilfsdienste leisten.
Doch die beiden sehen gar nicht ein, diese kleinen Strafen abzusitzen, die im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes als "Zuchtmittel" betrachtet werden, um die Angeklagten erzieherisch zu beeinflussen. Das Pärchen hat sich jetzt zwei Anwälte genommen, die den Fall noch einmal aufrollen wollen.
Gegenüber Sat.1 Bayern erklärten das Liebespaar ihren Schritt: „Wir fühlten uns vom Richter überrollt. Es sah so aus, als ob der Sachverhalt vorher feststand.“
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